Aktuell arbeite ich nach dem Kostenerstattungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen und mit privaten Versicherungen.
Es besteht eine Kooperation mit MKK BKK und BAHN BKK.
Die Abrechnung orientiert sich an dem aktuellen EBM der KBV oder GOP der BPtK.
Kostenerstattungsprinzip
Dies bedeutet, dass sich Ihre Krankenkasse an den Ihnen entstandenen Kosten beteiligt. In den meisten Fällen zu 100%. Mit einer Abtretungserklärung kann der Therapeut direkt mit der Leistungsabteilung abrechnen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass den gesetzlich Versicherten über das Kostenerstattungsverfahren hinsichtlich der Behandlungsqualität keine Nachteile entstehen. Vielmehr erhalten sie die gleichen Behandlungsmethoden von identisch qualifizierten approbierten Psychologischen Psychotherapeuten.
Was muss ich tun?
Ihrer Krankenkasse muss eine schriftliche „Absage“ in Form des PTV 11 Formulars mit Vermittlungscode eines niedergelassenen Therapeuten vorliegen. Neuerdings fordern diese Sie auf, bei der Telefonservicestelle 116117 anzurufen, um sich vermitteln zu lassen.
PTV 11 Formular
Nach einem ersten Gespräch mit einem niedergelassenen Psychotherapeuten bekommen Sie das PTV 11 Formular mit Vermittlungscode zur Weiterleitung an Ihre Krankenkasse.
Konsiliarbericht
Erhalten Sie vom Therapeuten und wird von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie auch einen Therapieplatz als Selbstzahler bekommen. In diesem Fall können Sie sich direkt mit mir in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Als Selbstzahler brauchen Sie keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse und Sie dürfen sofort mit der Therapie anfangen. Sie bekommen eine Rechnung meines Honorars, die sich an dem aktuellen EBM der KBV oder GOP der BPtK orientiert.
Privat versichert
Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse über Ihre Versicherungsbedingungen und fordern Sie die Unterlagen für eine ambulante Psychotherapie postalisch an.